Wissenswertes
Das Wort “Heirat” besteht aus zwei Teilen. Die erste Silbe “hei” ist vom gotischen “Heiwas” abgeleitet und bedeutet soviel wie Haus oder Haushalt. Die zweite Silbe “rat” bezeichnet alles, was man zur Lebensführung benötige.
In England durften die Frauen ihrem Liebsten nur alle Schaltjahre einen Heiratsantrag machen. Hatten die Frauen die Gelegenheit verpasst, so durften sie es erst zum nächsten Schaltjahr wieder versuchen.
Um die Hand halten. Früher war das eine Angelegenheit unter Männern. Der Bräutigam hat den Vater der Zukünftigen in aller Form um seine Erlaubnis zur Heirat gebeten. War der Brautvater dem zugetan, so wurde die Heirat mit einem Handschlag genehmigt.
Laut §1297 BGB kann eine Ehe nicht eingeklagt werden. Tritt allerdings einer der beiden Partner ohne triftigen Grund von der Verlobung zurück, ist er unter Umständen zum Schadensersatz verpflichtet. Wenn zum Beispiel das Brautkleid gekauft und die Wohnung bereits gekündigt ist, muss der Partner Schadensersatz zahlen und alle Geschenke zurückgeben.